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Die Schweizerische Eidgenossenschaft ist weder eine rein parlamentarische noch eine präsidiale Demokratie, sondern hat ein Regierungssystem weitgehend eigener Prägung namens Direktorialsystem entwickelt. Darin sind neben einem nationalen Zweikammerparlament und einem einzigartig konzipierten Bundesrat, welcher sowohl kollektives Staatsoberhaupt als auch die Bundesregierung in sich vereint, vor allem zwei Hauptcharakteristiken enthalten:
• Der weitgehende Föderalismus: Die Schweiz ist ein Bundesstaat mit einer stark betonten Autonomie ihrer Kantone (und Gemeinden) und deren Beteiligung in allen Phasen der politischen Willensbildung (u. a. verwirklicht durch den Ständerat und das Ständemehr).
• Die Ausprägung der direkten Demokratie: Durch die Volksinitiative und das Referendum (in jedem Quartal stattfindende Abstimmungen) können die Bürger sowohl auf die Tätigkeit der Gemeinde- und kantonalen Parlamente, einschliesslich des Bundesparlaments, wie auch über die Parlamente hinweg direkten Einfluss auf die Regierungstätigkeit nehmen. Zudem gilt der Grundsatz, möglichst alle Teile der Bevölkerung ständig in den politischen Prozess mit einzubeziehen und angemessen zu berücksichtigen. Dies wird in der Konkordanzregierung, dem Kollegialitätsprinzip, dem Verfahren der Vernehmlassung und dem Milizsystem verwirklicht.
Die Gründe für dieses «genossenschaftliche» Staatsverständnis liegen vor allem in der Entstehung, Zusammensetzung und Entwicklung der SchweizerischenEidgenossenschaft, der schweizerischen «Nation», die oft als Willensnation bezeichnet wird: Das Land ist weder ethnisch noch sprachlich, noch kulturell oderkonfessionell eine Einheit, sondern versteht sich als ein aus dem freien Willen ihrer Bürger zusammengeschlossenes Gemeinwesen. Berücksichtigt wird die Tradition der alten Schweiz vor 1848 als heterogenes Bündnis unabhängiger Kleinrepubliken, den Vorläufern der heutigen Kantone (in dieser Tradition auch als Staaten bezeichnet).
Die Schweizer Politik hat ihre eigene Terminologie: häufig gebrauchte Ausdrücke mit einem spezifischen Schweizer Bedeutungsgehalt sind neben den bereits genannten die Interpellation, die Kommission, die Motion, die Petition, das Postulat, die Subsidiarität und der Urnengang.
Grundlage bildet, neben den kantonalen Verfassungen, die Schweizerische Bundesverfassung, die 1848 die moderne Schweiz begründete und seither ständig überarbeitet sowie 1874 und 1999 vollständig erneuert wurde.

Quelle: Wikipedia

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